Für PV-Anlagen gelten (Stand 06/2025) abhängig vom Inbetriebnahmedatum folgende Regeln:
Datum der Inbetriebnahme | Abregelung |
vor dem 14.09.2022 und 70% Abregelung | unverändert 70% |
01.01.2023-25.02.2025 | keine |
ab 25.02.2025 (Anlagen >7kW) | 60% bis Einbau IMSys und zert. Steuerbox |
IMSys (intelligentens Meßsystem )
- überträgt Verbrauchs- und Einspeisewerte im 15min Takt an den Meßstellenbetreiber
- erlaubt mit Zusatzmodulen auch die Ferndrosselung von Erzeugern
- es ist geplant, dass IMSyS neben Stromzählerinformationen auch Gas- und Wasserzähler überträgt)
zertifizierte Steuerbox
- Erweiterung eines IMSyS
- zum Fern-Abregelung von Erzeugern (PV-Anlagen) und Verbrauchern (Wärmepumpen, Wallboxen)
Abregelung:
- damit ist die Begrenzung der Einspeiseleistung der PV-Anlage gemeint
- zu jedem Zeitpunkt darf nie mehr als die erlaubte max. Einspeiseleistung in das Netz eingespeist werden
- Beispiel: PV-Anlage mit 10kWp und 8kW Wechselrichter: 60% Abregelung: max. 6kW dürfen eingespeist
- die Abregelung hat in der Praxis weniger Auswirkungen, als es scheint:
- die maximale Erzeugerleistung wird nur bei idealer Ausrichtung der PV-Module erreicht
- sobald sich Module nicht nur in einer Ausrichtung befinden, wird die max. Erzeugerleistung eher nie erreicht (die Sonne scheint nicht gleichzeitig auf Ost- und Westdach)
- von der max. Erzeugerleistung geht noch der direkte Eigenverbrauch und das Laden des Hausakkus ab