Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme 01.08.2025 – 31.01.2026

Art der Anlageinstallierte Leistung
(kW) bis
Teileinspeisung
(ct/kWh)
Volleinspeisung
(ct/kWh)
Gebäude oder
Lärmschutzwand
107,8612,47
406,810,45
1005,5610,45
sonstige Anlage1006,326,32

Größe der PV-Anlage und Regelungen

Größe der Anlage (kWp)Regelung
2 – 25ohne smartmeter (IMSyS) nur 60% Einspeisung
>25Pflicht zur Fernsteuerbarkeit
alle Anlagen mit Förderung (EEG-Vergütung)keine Vergütung bei negativen Strompreisen
dieser Zeitraum wird an die 20 Jahre angehängt
<30steuerfrei (GewSt, EkSt)

Verwendung des überschüssigen Stroms aus der PV-Anlage

  • „Einspeisevergütung“ (max. 100kW)
  • geförderte Direktvermarktung („Marktprämie“, max. 1.000kW)
  • ungeförderte Direktvermarktung
  • „Nulleinspeisung“
  • unentgeltliche Abgabe (max. 200kW)

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